In einem News-Beitrag vom 02.12.2020 informiert die NEXUS AG über das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Auf diesen Artikel möchten wir Sie gerne aufmerksam machen, das Original finden Sie hier. Zusätzlich wurde auf der NEXUS- bzw. E&L-Webseite eine eigene Rubrik zum KHZG mit detaillierten Informationen eingerichtet (Link E&L).

 

Das Krankenhauszukunftsgesetz im Fokus

 

Seit dem 30.11.2020 kann auf der Website des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) die Förderrichtlinie zum Krankenhauszukunftsgesetz abgerufen werden. Damit nehmen die elf Fördertatbestände des KHZG konkrete Formen an.

Zu jeder geförderten Kategorie beschreibt die Richtlinie einen umfangreichen Katalog an Muss- und Kann-Kriterien, wobei – die Bezeichnung spricht für sich – die entsprechenden Muss-Kriterien in der Regel vollständig berücksichtigt und umgesetzt werden müssen. Es ist jedoch möglich, einzelne Maßnahmen zu bündeln und im Paket fördern zu lassen.

Das ausgewiesene Ziel: Die technische Ausstattung und den Digitalisierungsgrad in Akutkrankenhäusern deutlich zu verbessern. Es geht um moderne Notfallversorgung, um einrichtungsinterne und -übergreifende Vernetzung, intersektorale Zusammenarbeit, um eine stärkere Einbindung der Patienten in den Behandlungsprozess und um IT-Sicherheit.

 

NEXUS / E&L kommt für den Diagnostik-Bereich, von Endoskopie über die Kardiologie bis hin zur Urologie, ins Spiel. Gerne stimmen wir uns mit Ihnen gemeinsam ab, um Ihr Förderpotential für Clinic WinData (CWD) zu ermitteln. Sie erreichen Alexander Breise unter +49 251 919 939 33 bzw. per Mail unter marketing@eundl.de.

 

Ihr

Alexander Breise

Gruppenleiter Marketing



Stand 03.12.2020

Beitrag von Alexander Breise (Gruppenleiter Marketing) und der NEXUS AG

Fotos aus dem E&L-Fundus und der NEXUS AG

Ein Unternehmen der NEXUS AG